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Kleinunternehmerrechner

Prüfen Sie kostenlos, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen können: Vorjahresumsatz und laufenden Umsatz eingeben, Ergebnis sofort auf der Seite.

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Füllen Sie links die Umsatzangaben aus — das Ergebnis erscheint hier automatisch.

Was der Rechner berechnet — und was nicht

Der Rechner oben prüft, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen können — anhand Ihres Gesamtumsatzes im Vorjahr und Ihres (geschätzten) Gesamtumsatzes im laufenden Jahr. Er berücksichtigt auch den Sonderfall der Neugründung, bei der es noch kein abgeschlossenes Vorjahr gibt. Was der Rechner nicht prüft: ob Sie überhaupt auf die Regelung verzichten möchten (der freiwillige Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG bindet Sie für mindestens fünf Jahre), ob einzelne Umsätze überhaupt in die Umsatzgrenze einzurechnen sind (z. B. bestimmte steuerfreie Umsätze), oder Fragen zum Vorsteuerabzug.

Die Regel dahinter

  • Vorjahresgrenze:

    Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 € brutto nicht überschritten haben.

  • Grenze im laufenden Jahr:

    Ihr Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 € brutto voraussichtlich nicht überschreiten.

  • gleichzeitig

    Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

  • Wichtige Verschärfung seit 2025:

    Überschreiten Sie die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst zum Ende des Kalenderjahres wie nach der bis 2024 geltenden Regel.

  • Gründungsjahr:

    Im Jahr der Gründung gibt es noch kein Vorjahr. Stattdessen gilt eine voraussichtliche, auf 12 Monate hochgerechnete Jahresumsatzgrenze von 25.000 €.

Was dieser Rechner bewusst nicht tut

  • Keine Dokumenterzeugung, kein PDF-Download — nur Eingabe und Anzeige
  • Keine Speicherung Ihrer Eingaben, auch nicht vorübergehend
  • Keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung — bei Grenzfällen oder Unsicherheit sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater

Als Kleinunternehmer:in einfach weiterarbeiten

Wenn die Kleinunternehmerregelung für Sie passt, übernimmt Faktorias das in Ihren Rechnungen automatisch: kein Umsatzsteuer-Ausweis, der korrekte Pflichthinweis nach § 19 UStG — auch in der E-Rechnung — und beim DATEV-Export das passende Erlöskonto für den Steuerberater. Mehr zur laufenden Buchhaltung ohne Installation auf der Seite Online Buchhaltung Software.

Hinweis: Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Bei Grenzfällen oder Unsicherheit sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die 100.000-€-Grenze überschreite?
Seit der Reform zum 01.01.2025 endet die Kleinunternehmerregelung SOFORT ab dem Umsatz, der die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschreitet — nicht erst zum Ende des Kalenderjahres wie nach der bis 2024 geltenden Regel. Ab diesem Umsatz müssen Sie auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Gilt die Vorjahresgrenze auch im Gründungsjahr?
Nein. Im Jahr der Gründung gibt es noch kein abgeschlossenes Vorjahr, deshalb gilt stattdessen eine voraussichtliche, auf 12 Monate hochgerechnete Jahresumsatzgrenze von 25.000 €. Der Rechner oben übernimmt diese Hochrechnung automatisch, wenn Sie "Ich gründe dieses Jahr neu" auswählen.
Was ist, wenn mein Umsatz nah an einer der beiden Grenzen liegt?
Liegt Ihre Eingabe zwischen 90 % und 110 % einer der beiden Schwellen (22.500–27.500 € bzw. 90.000–110.000 €), markiert der Rechner das Ergebnis ausdrücklich als Grenzfall. In solchen Fällen sollten Sie sich nicht allein auf dieses Tool verlassen, sondern Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater einbeziehen.

Die Kleinunternehmerregelung — in Faktorias schon eingebaut.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer, der richtige Pflichthinweis nach § 19 UStG und das automatisch passende Erlöskonto — der erste Monat ist kostenlos.

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