Verzugszinsrechner
Verzugszinsen nach § 288 BGB online berechnen: Betrag, Fälligkeitsdatum und Kundentyp eingeben, Ergebnis sofort auf der Seite. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Standardmäßig heute — ändern Sie das Datum, wenn Sie bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung rechnen möchten.
Füllen Sie links Betrag, Fälligkeitsdatum und Kundentyp aus — das Ergebnis erscheint hier automatisch.
Was der Rechner berechnet — und was nicht
Der Rechner oben berechnet die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB für einen Zeitraum, den Sie angeben. Er setzt voraus, dass Ihr Kunde in diesem Zeitraum bereits in Verzug war — die Frage, ab wann Verzug überhaupt eintritt, regelt § 286 BGB und ist nicht Teil dieser Berechnung. Die ausführliche Erklärung dazu, mit Fristen und den drei üblichen Mahnstufen, steht im Ratgeber Mahnung schreiben.
Die Formel dahinter
- Zinssatz:
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB, halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt) + 9 Prozentpunkte gegenüber Unternehmen, + 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern
- Zeitraum:
die Anzahl der Tage zwischen Fälligkeitsdatum und dem von Ihnen angegebenen Enddatum
- Verzugszinsen:
Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
Alle drei Werte zeigt Ihnen der Rechner einzeln an, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt — nicht nur das Endergebnis.
Was dieser Rechner bewusst nicht tut
- Keine Dokumenterzeugung, kein PDF-Download — nur Eingabe und Anzeige
- Keine Speicherung Ihrer Eingaben, auch nicht vorübergehend
- Keine Berechnung der Verzugspauschale (40 € bei Geschäftskunden nach § 288 Abs. 5 BGB) oder weiterer Mahnkosten — dazu mehr im Ratgeber Mahnung schreiben
Verzugszinsen nicht mehr selbst nachrechnen müssen
Wer offene Rechnungen manuell nachverfolgt, verliert irgendwann den Überblick, welche Mahnstufe wann fällig war und wie viel Verzugszinsen inzwischen aufgelaufen sind. Faktorias übernimmt das automatisch: Jede offene Rechnung wird täglich geprüft, Mahnungen werden nach Ihren Einstellungen verschickt, und Verzugszinsen lassen sich direkt aus der Rechnung heraus berechnen — ohne Zwischenrechnung von Hand. Mehr dazu auf der Seite Mahnwesen.
Hinweis: Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei hohen Forderungen oder strittigen Fällen fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Anwalt.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind Verzugszinsen gegenüber Unternehmen (B2B)?
- Gegenüber Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz nach § 288 BGB 9 Prozentpunkte über dem von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegten Basiszinssatz (§ 247 BGB). Aktuell (Stand 01.07.2026) liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %, der Verzugszinssatz B2B also bei 10,52 % pro Jahr.
- Wie hoch sind Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern (B2C)?
- Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zuschlag nach § 288 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz statt 9 — aktuell also 6,52 % pro Jahr (Stand 01.07.2026).
- Ab wann gilt eine Rechnung als überfällig und ist der Kunde in Verzug?
- Verzug tritt nach § 286 BGB entweder durch eine Mahnung ein, oder automatisch mit Ablauf eines in der Rechnung genannten festen Zahlungsdatums, oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Dieser Rechner setzt Verzug als bereits eingetreten voraus und berechnet nur die Zinshöhe — die ausführliche Erklärung steht im Ratgeber "Mahnung schreiben".
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